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Sondersprechstunde
 
Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,

mit dem Jahr 2004 treten neue Regelungen für die Behandlung Ihrer Erkrankungen im ambulanten und stationären Bereich in Kraft. Welche Zuzahlungen, bzw. Einsparungen diese betreffen werden, ist zzt. noch nicht ganz klar.
Im Moment streiten Ärzte zumWohl der Patienten noch mit den Krankenkassen vor Gericht.
Welche Neuerungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes in Kraft treten werden, wird sich erst gegen Ende Dezember 2003 entscheiden. Weitere Machbesserungen im Sinne der Patienten werden m. E. im Verlaufe des Jahres 2004 politisch unumgänlich sein. Falls Sie Fragen dazu haben, richten Sie diese doch an meine Mitarbeiterinnen oder mich. Wir werden dann versuchen, Ihnen die aktuellsten Neuerungen mitzuteilen. Was wir nun leider genau wissen ist, dass viele bisher selbstverständliche Leistungen entfallen werden (z.B. Entbindungsgeld, Arbeitgeberanteil beim Krankengeld, Kostenerstattung bei Brillen/Sehhilfen, Sterbegeld, Kostenübernahme von Sterilisierungen, Zahnersatzkosten ab 2005). Die Versorgung der gesetzlich versicherten Menschen wird, nach dem Sozialgesetzbuch in seiner neuesten Fassung, hinreichend und wirtschaftlich sein. Dieses würde einer Benotung mit ausreichend entsprechen.

Um Ihnen weiter eine fundierte Behandlung zu ermöglichen, biete ich Ihnen eine
Sondersprechstunde an.

In dieser Sondersprechstunde können Sie auf alle meine medizinischen Fähigkeiten zurückgreifen, die nun nicht mehr mit der „Chipkartenbehandlung“ durchführbar sind, wie z. B. individuelle Gesundheitsberatung, osteopathische Behandlungstechniken, sportmedizinische Beratung, inkl. Laufschuhberatung, Ohrakupunktur u. ä.. Ebenfalls können Sie in diesem Zusammenhang Therapiekonzepte wie Magnetfeldtherapie, Laserbehandlungen, Hydrojetmassagen, Knorpelschutztherapien, Biofeedbackbehandlungen etc. beanspruchen die Ihnen helfen werden, Ihrer jeweiligen Erkrankung individuell zu begegnen und diese auszukurieren. Die Kosten für diese fundierten medizinischen Behandlungen erfragen Sie bitte bei meinen Mitarbeiterinnen. Eine Möglichkeit, diese Kosten nach Rechnungserhalt bei den Krankenkassen einzufordern, besteht für Sie leider nicht. Für weitere Informationen stehen Ihnen meine Mitarbeiterinnen oder ich selbst gerne zur Verfügung. Ich hoffe, Sie werden auch in Zukunft mit der Behandlung in meiner Sprechstunde zufrieden sein. Im Rahmen meiner, von den Krankenkassen jedoch stark eingeschränkten, medizinischen Leistungsfähigkeit, werde ich stets Ihr Wohl im Auge haben.

Ihr Dr. A. Falarzik